Die Kündigung muss schriftlich (ggf. per Einschreiben) mit einer vierteljährlichen Frist zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen. Bei der Kündigung muss die Mindestmitgliedschaft von zwei vollen Kalenderjahren erfüllt sein. Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig; unabhängig von der Zahlungsweise.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei Wohnungswechsel die neue Anschrift unverzüglich bekannt zu geben, ansonsten ist der Mieterverein berechtigt, evtl. entstehende Kosten mir/uns in Rechnung zu stellen. Mit der Speicherung meiner/unserer persönlicher Daten – auch über das Ende der Mitgliedschaft hinaus – bin ich / sind wir einverstanden. Ich/wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden, soweit dies im Rahmen des Geschäftsbetriebes erforderlich ist. Der Mieterverein sichert in diesem Zusammenhang zu, die Datenschutzregelungen einzuhalten.